Kosten
Gesetzlich Versicherte
Aufgrund meiner Ausbildung verfüge ich über eine Zulassung zur Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenkassen. Wenn eine psychische Störung vorliegt, werden die Kosten für die Psychotherapie von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das gilt sowohl für Einzel- als auch Gruppentherapie. Ich bin staatlich approbierter Psychologischer Psychotherapeut und als solcher zur Ausübung der Heilkunde zugelassen. Ich werde im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin geführt.
Ansonsten gelten folgende Abrechnungsmodalitäten:
Privat Versicherte
Bei Vorliegen einer psychischen Störung werden die Kosten in der Regel bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie von den Krankenkassen erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von den individuellen Konditionen mit den Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre Krankenkasse bei Vorliegen einer psychischen Störung. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der GOÄ.
Selbstzahler
Für selbstzahlende Klienten und Paare beträgt der Therapiestundensatz (eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten) € 100,56. Dieser orientiert sich an der GOÄ.
Beratung und Supervision
Für den Bereich Beratung und Supervision wird die Vergütung im Einzelfall geklärt, da hier die Aufträge und die Bedürfnislagen sehr individuell sind. Eine transparente Aufschlüsselung des Honorars ist selbstverständlich gewährleistet.
Paartherapie
Siehe Selbstzahler