Psychotherapie für Privatpatienten
Für Privatpatienten und Psychotherapie gilt dasselbe wie für andere Versicherte: Bei Vorliegen einer psychischen Störung werden die Kosten in der Regel bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie von den Krankenkassen erstattet.
In welchem Ausmaß die private Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Die privaten Kassen haben unterschiedliche Tarife, Regelungen und Prinzipien bezüglich der Übernahme der Kosten ihrer privat Versicherten. Unabhängig von diesen Bedingungen und Regeln der privaten Versicherungen besteht ein Rechtsverhältnis eigens zwischen Psychotherapeut und Privatpatient. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.
Beihilfeberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre Krankenkasse bei Vorliegen einer psychischen Störung. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der GOÄ.
Zusätzlich bin ich Kooperationspartner der HUK und Pax. Nähere Informationen zu dieser Kooperationsform finden Sie auf den folgenden Seiten.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.huk.de/microsite/gesundheitspartner.jsp
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.vrk.de/service/gesundheitspartner.jsp